Informationsblatt für Klientinnen und Klienten

Anstelle der klassischen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” hier eine Vorinformation zur Psychotherapie:

Informationsblatt für Klientinnen und Klienten

Wir beginnen eine interessante und für Ihre persönliche Entwicklung hoffentlich fruchtbringende Zusammenarbeit und möchte Ihnen daher einige Informationen in Bezug auf Psychotherapie übergeben, wobei ich mich dabei an der gesetzlichen Lage in Österreich, sowie an internationalen Standards orientiere.

Alles was Sie hier sagen oder tun, bleibt unter uns. Ich bin diesbezüglich an eine absolute, gesetzlich verankerte Verschwiegenheit gebunden, die auch gegenüber Angehörigen, Vorgesetzten, Behörden und ÄrztInnen gilt.

Psychotherapie kann nur im Rahmen Ihres persönlichen Interesses an Ihrer Entwicklung und in Freiwilligkeit geschehen. Ohne Ihre Einwilligung darf ich Sie nicht in Therapie nehmen.

Ich muss Sie aber auch darüber informieren, dass die Bearbeitung unbewussten Materials, dass das Bewusstwerden von verdrängten Erlebnissen auch zu krisenhaften Episoden in Ihrem Leben und in unserer therapeutischen Begegnung führen könnten.

Sie haben das Recht auf eine sorgfältige Abklärung des Problems, mit dem Sie zu mir kommen. Falls eine Konsultation anderer SpezialistInnen des Gesundheitswesens angebracht erscheint, sollten Sie diese auch in Anspruch nehmen bzw. werde ich mir erlauben, Sie darauf aufmerksam zu machen. Insbesondere bitte ich Sie schon jetzt, körperliche Beschwerden Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin zur Kenntnis zu bringen und keinesfalls darauf zu warten, bis therapeutische Entwicklungen ein somatisches Krankheitsgeschehen verändern könnten.

Sie haben das Recht auf Informationen über Art, Dauer und Entgelt der Therapie, sowie über den geplanten Stundenrhythmus. Außerdem sei betont, dass es Ihr gutes Recht ist, nachzufragen und all das zu erzählen, was Ihnen ein Bedürfnis ist.

Jeder Missbrauch Ihres Vertrauens durch mich und jegliche Beeinflussung ist mir untersagt.

Über das von Ihnen am Stundenende bezahlte Honorar, erhalten Sie zum Monatsende eine saldierte Honorarnote. Falls Sie mit der Krankenkasse verrechnen, ist die Rechnung entsprechend gestaltet.

Vereinbarte Termine müssen auch dann bezahlt werden, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden. Eine zeitgerechte Absage – spätestens 48 Stunden vorher – befreit Sie von dieser Verpflichtung.

Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten.

Ein Teil unserer Begegnung ist auch die telefonische Verbindung, d.h. Sie können mich in wichtigen Situationen anrufen. Ich hebe auch nachts das Telefon ab.

Dienstag und Mittwoch abends erreichen Sie mich im Normalfall in Wien. Während der Therapiezeiten (Dienstag und Mittwoch) rufen Sie bitte zur vollen Stunde an oder morgens vor 8 Uhr oder mittags nach 12 oder vor 14 Uhr.

Donnerstag bis Montagnachmittags erreichen Sie mich meist in Kaumberg, wobei Donnerstag und manchmal Freitag Therapiebetrieb ist, d.h. bitte wieder nur zur vollen Stunde anrufen oder vor 8 Uhr oder mittags. Von Samstag bis Montag können Sie anrufen wann sie wollen, wobei Anrufe vormittags zwischen 9 und 10 Uhr optimal sind.

Derzeit können  Sie  mit  der  Krankenkasse  verrechnen  (es  wird  ein  Kostenzuschuss  von € 21.80 pro Sitzung geleistet), sofern Sie ein krankheitswürdiges psychisches Leiden zur Psychotherapie bewegt. Das bedeutet, dass die Krankenkasse keine Entschädigung tätigt, bei Erziehungsschwierigkeiten, Berufsproblemen, Beziehungsthemen oder Ihrem Wunsch nach Reifung und Entwicklung.

Um einen Kostenzuschuss zu erhalten müssen Sie außerdem akzeptieren, dass auf Ihrer Honorarnote eine Diagnose aufscheint und die Krankenkasse wiederholt Berichte anfordert. Da meine Verschwiegenheitspflicht selbstverständlich auch gegenüber der Krankenkasse gilt, wird folgendes Prozedere angewendet: Die Krankenkasse wendet sich an Sie mit der Bitte, von Ihrer/Ihrem Therapeutin/Therapeuten einen Bericht anzufordern. Da ich meinen KlientInnen gegenüber verpflichtet bin, über alles was die Therapie betrifft Auskunft zu geben, werde ich Ihnen selbstverständlich das angeforderte Schriftstück übergeben. Es liegt nun an Ihnen, ob sie diesen Bericht an Ihre Krankenkasse weiterleiten oder nicht. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Krankenkasse erst nach Eintreffen des geforderten Schriftstückes die beantragte Teilkostenerstattung leistet.

Ganz allgemein zeigt sich, dass die Krankenkasse die Geldmittel limitieren möchte. Sie stellt in Aussicht immer detailliertere Berichte zu fordern, die Zeitdauer der Therapien zu begrenzen und hält sich die „Vorführung des Psychotherapiepatienten“ offen.

Sie müssen selbst darüber entscheiden, ob diese Rahmenbedingungen für Sie akzeptabel sind oder nicht.

Weiters beachten Sie bitte, dass es in Österreich 28 verschiedene Krankenkassen gibt und jede Anstalt die Verrechnung ein wenig anders handhabt. Falls Sie also abrechnen wollen, erkundigen Sie Sich bitte bei Ihrer Kasse, nach den dort geltenden Regelungen.

Allen Kassen gemeinsam ist, dass Sie der Ersteinreichung eine ärztliche Bestätigung über eine Erstuntersuchung beilegen müssen. Diese Untersuchung muss vor der 2. Sitzung stattfinden; das Formular können Sie von mir erhalten.

Psychotherapie auf Krankenschein für alle, wurde von der Krankenkasse abgelehnt. Derzeit weiß niemand wann und ob diese Möglichkeit eingeführt wird. Für ein ganz geringes Kontingent und nur für Patienten mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich gibt es aber die Möglichkeit der Vollbezahlung durch die Kasse – allerdings nur bei Dr. Brigitte Arlt-Schöpflin  (3 Therapieplätze in NÖ).

Es gibt aber einige Ambulatorien und Institute, wo Psychotherapie ohne eigene Kostenbeteiligung angeboten wird.

Die Praxen Dr. Brigitte Arlt-Schöpflin und Dr. Norbert Arlt in Wien werden voraussichtlich in absehbarer Zeit geschlossen. Danach wird Psychotherapie nur mehr in Kaumberg angeboten.

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