Begriffe

Coaching:

Coaching wurde für Frauen und Männer in anspruchsvollen Berufen entwickelt, (ManagerInnen, LehrerInnen, ÄrztInnen, Priester, RichterInnen; RechtsanwältInnen usw.) um den vielschichtigen Streß und die oft komplizierten psychologischen Ansprüche besser verarbeiten, verkraften und verstehen zu können.
Bei Coaching muss 20 % USt. verrechnet werden.

KIP:

Die Katathym imaginative Psychotherapie ist eine tiefenpsychologische Methode, die neben den klassischen analytischen Elementen des Gesprächs, der freien Assoziation und der Interpretation der Träume auch den begleiteten Tagtraum als hochwirksame therapeutische Möglichkeit einsetzt.
Näheres unter der Homepage der ÖGATAP

Krankenkassenverrechnung:

Wenn Sie ein seelisches Leid zur Psychotherapie motiviert und Sie damit einverstanden sind, dass eine Diagnose, die Ihre Symptomatik beschreibt, auf die Honorarnote gedruckt wird, können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten einen Zuschuß.

Grundsätzlich müssen Sie allerdings akzeptieren, dass dann die Krankenkasse Berichte anfordert. Da der Psychotherapeut einer absoluten Schweigepflicht unterliegt, kann der Bericht nur Ihnen persönlich ausgehändigt werden. Es liegt bei Ihnen, diesen an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten oder nicht. Die Diagnose wird nach dem ICD Code (10. Auflage) der UNO verschlüsselt.

Es gibt Bestrebungen nur mehr bei schwereren Leidenszuständen Zuschüsse zu gewähren. Derzeit refundieren die Krankenkassen ÖGK € 31.50, BVA € 42,40 und SVS € 45.- pro Sitzung.